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   LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12   

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LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12 (https://dejure.org/2013,36120)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02.04.2013 - 9 Qs 365/12 (https://dejure.org/2013,36120)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02. April 2013 - 9 Qs 365/12 (https://dejure.org/2013,36120)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsuchung der Geschäftsräume bei Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch einen Regionalleiter einer GmbH ohne Zahlung von Sozialversicherungsabgaben und Beachtung des Tarifvertrags im Friseurhandwerk

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54; 42, 212; 44, 353; 96, 44).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Dagegen ist ein anhaltender Grundrechtseingriff zu beenden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 ), d.h. ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss aufzuheben, wenn die Anordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 (222) = NJW 1976, 1735, [BVerfG 26.05.1976 - 2 BvR 294/76] BVerfGE 44, 353 (380) = NJW 1977, 1489 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ),.

    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54; 42, 212; 44, 353; 96, 44).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Dagegen ist ein anhaltender Grundrechtseingriff zu beenden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 ), d.h. ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss aufzuheben, wenn die Anordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 (222) = NJW 1976, 1735, [BVerfG 26.05.1976 - 2 BvR 294/76] BVerfGE 44, 353 (380) = NJW 1977, 1489 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ),.

    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54; 42, 212; 44, 353; 96, 44).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Etwaige Verdachtsmomente gegen die Beschwerdeführerin lassen sich ebenso wenig aus der Gesprächsnotiz des Hauptzollamtes Bielefeld vom 11.04.2011 (vgl. Bl. 69 d.A.) herleiten, wo mitgeteilt wird, dass die Strafverfahren gegen zwei Geschäfts-führer der GmbH gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von je 30.000,00 Euro gemäß § 153 a StPO eingestellt worden sind, da auch insoweit eine Begründung seitens des Gerichtes nicht vorliegt und die Unschuldsvermutung nach Art. 6 II MRK bei einer derartigen Einstellung nicht widerlegt ist (vgl. BVerfG, MDR 1991, 891 [BVerfG 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90] ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04] ), Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 115, 166 [BVerfG 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04] ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54; 42, 212; 44, 353; 96, 44).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Dagegen ist ein anhaltender Grundrechtseingriff zu beenden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 ), d.h. ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss aufzuheben, wenn die Anordnung noch weitere tatsächliche Wirkungen zeigt (vgl. BVerfGE 42, 212 (222) = NJW 1976, 1735, [BVerfG 26.05.1976 - 2 BvR 294/76] BVerfGE 44, 353 (380) = NJW 1977, 1489 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] ),.
  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Darüber hinaus wurde die Angemessenheit der Durchsuchung überhaupt nicht begründet - noch nicht einmal angesprochen - , obwohl die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses erkennen lassen muss, dass der Richter die Angemessenheit hinreichend gewürdigt hat, wobei eine pauschale Bezugnahme etwa auf die "Bedeutung der Sache und die Wichtigkeit der erhofften Beweismittel" unzureichend ist (vgl. BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06; Radtke, StPO, Stand 2011, § 105, Rn.12).
  • BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01

    Ablehnungsgesuch (Sachverständiger); Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.04.2013 - 9 Qs 365/12
    Die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art, 13 1 GG gebietet es, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH NStZ 02, 215, 216 [BGH 09.11.2001 - 3 StR 216/01] m.w.N.).
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